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Produkt Compliance

POP

Begriffsverständnis
Persistente organische Schadstoffe (POP) sind organische Stoffe, die in der Umwelt verbleiben, sich in lebenden Organismen ansammeln und eine Gefahr für unsere Gesundheit und die Umwelt darstellen. Sie können durch Luft, Wasser oder wandernde Arten über internationale Grenzen hinweg transportiert werden, und sie können Regionen erreichen, in denen sie noch nie hergestellt oder verwendet wurden. Das erfordert ein internationales Risikomanagement, da die mit diesen Stoffen verbundenen Risiken von keiner Region allein gesteuert werden können.

Wie wirken POP?

POP sind weltweit durch das Stockholmer Übereinkommen und das Aarhus-Protokoll geregelt. Diese Rechtsvorschriften werden in der Europäischen Union durch die POP-Verordnung umgesetzt.

Die POP-Verordnung hat zum Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit spezifischen Kontrollmaßnahmen zu schützen:

  • Verbot oder starke Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von POP
  • Minimierung der Umweltfreisetzung von POP, die als industrielle Nebenprodukte entstehen
  • Gewährleistung, dass Vorräte an eingeschränkten POP sicher verwaltet werden
  • umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, die aus POP bestehen oder durch POP verunreinigt sind

Zu den Chemikalien, die als POP identifiziert wurden, zählen:

  • Pestizide (wie DDT)
  • Industriechemikalien (wie polychlorierte Biphenyle, die in elektrischen Geräten weit verbreitet waren)
  • unbeabsichtigte Nebenprodukte, die bei industriellen Prozessen, bei der Zersetzung oder bei der Verbrennung entstehen (z. B. Dioxine und Furane)

Im Rahmen der POP-Verordnung trägt die ECHA dazu bei, neue POP in der EU zu identifizieren und für das Stockholmer Übereinkommen vorzuschlagen. Die Agentur erhält und verarbeitet die Informationen aus den Mitgliedstaaten, die die Verordnung umsetzen, und fasst sie zu einem unionsweiten Überblick zusammen. Die ECHA unterstützt auch die Ermittlung notwendiger künftiger EU-Maßnahmen hinsichtlich des POP-Umsetzungsplans innerhalb der EU.

Das ECHA-Durchsetzungsforum koordiniert ein Netz von Behörden der Mitgliedstaaten, die ebenfalls für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind.

Mehr Informationen unter: https://echa.europa.eu/de/understanding-pops
 

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REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

REACH-Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Nach unserem aktuellen Kenntnisstand werden keine als gefährlich einzustufenden Materialien für die Herstellung von LAMTEC Artikel verwendet.
 

Download REACH Erklärung


RoHS

Richtlinie 2015/863/EU bekannt auch als RoHS 3 ist eine Erweiterung der ursprünglichen RoHS-Richtlinie 2011/65/EU. Sie umfasst zusätzliche Beschränkungen für bestimmte gefährliche Substanzen in elektronischen und elektrischen Geräten.

Unsere Produkte wurden gemäß den Vorgaben der RoHS Richtlinie und ihren Erweiterungen überprüft und erfüllen die festgelegten Beschränkungen für folgenden Substanzen:

  • Blei (Pb)
  • Quecksilber (Hg)
  • Cadmium (Cd)
  • Sechswertiges Chrom (Cr(VI))
  • Polybromierte Biphenyle (PBB)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE)
  • Bis(2-Ethylhexyl)phthalat (DEHP)
  • Benzylbutylphthalat (BBP)
  • Dibutylphthalat (DBP)
  • Diisobutylphthalat (DIBP)

Unser Unternehmen führt regelmäßige interne Überprüfungen durch, um die Einhaltung der RoHS Richtlinie sicherzustellen. Wir arbeiten eng mit unseren Lieferanten zusammen, um zu gewährleisten, dass auch die von ihnen gelieferten Komponenten und Materialien den RoHS Anforderungen entsprechen.
 

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TSCA

Gemäß dem Frank R. Lautenberg Chemical Safety for the 21st Century Act, sind wir dazu verpflichtet, Maßnahmen für persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Chemikalien zu ergreifen, um die Verwendung oder Freisetzung dieser Stoffe in verschiedenen Industrien einzuschränken, damit mögliche Auswirkungen sowie Risiken
auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit minimiert werden.

Folgende PBT-Chemikalien sind betroffen:

  • Decabromdiphenylether (DecaBDE), CAS 1163-19-5
  • Phenol, isopropyliert, Phosphat 3:1 (PIP 3:1), CAS 68937-41-7
  • 2,4,6-Tris(1,1-dimethylethyl)phenol (2,4,6-TTBP), CAS 732-26-3
  • Hexachlorbutadien (HCBD), CAS 87-68-3
  • Pentachlorbenzolthiol (PCTP), CAS 133-49-3
     

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LAMTEC Meß- und Regeltechnik für Feuerungen GmbH & Co. KG

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