Produkt Compliance
POP
Begriffsverständnis
Persistente organische Schadstoffe (POP) sind organische Stoffe, die in der Umwelt verbleiben, sich in lebenden Organismen ansammeln und eine Gefahr für unsere Gesundheit und die Umwelt darstellen. Sie können durch Luft, Wasser oder wandernde Arten über internationale Grenzen hinweg transportiert werden, und sie können Regionen erreichen, in denen sie noch nie hergestellt oder verwendet wurden. Das erfordert ein internationales Risikomanagement, da die mit diesen Stoffen verbundenen Risiken von keiner Region allein gesteuert werden können.
Wie wirken POP?
POP sind weltweit durch das Stockholmer Übereinkommen und das Aarhus-Protokoll geregelt. Diese Rechtsvorschriften werden in der Europäischen Union durch die POP-Verordnung umgesetzt.
Die POP-Verordnung hat zum Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit spezifischen Kontrollmaßnahmen zu schützen:
- Verbot oder starke Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von POP
- Minimierung der Umweltfreisetzung von POP, die als industrielle Nebenprodukte entstehen
- Gewährleistung, dass Vorräte an eingeschränkten POP sicher verwaltet werden
- umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, die aus POP bestehen oder durch POP verunreinigt sind
Zu den Chemikalien, die als POP identifiziert wurden, zählen:
- Pestizide (wie DDT)
- Industriechemikalien (wie polychlorierte Biphenyle, die in elektrischen Geräten weit verbreitet waren)
- unbeabsichtigte Nebenprodukte, die bei industriellen Prozessen, bei der Zersetzung oder bei der Verbrennung entstehen (z. B. Dioxine und Furane)
Im Rahmen der POP-Verordnung trägt die ECHA dazu bei, neue POP in der EU zu identifizieren und für das Stockholmer Übereinkommen vorzuschlagen. Die Agentur erhält und verarbeitet die Informationen aus den Mitgliedstaaten, die die Verordnung umsetzen, und fasst sie zu einem unionsweiten Überblick zusammen. Die ECHA unterstützt auch die Ermittlung notwendiger künftiger EU-Maßnahmen hinsichtlich des POP-Umsetzungsplans innerhalb der EU.
Das ECHA-Durchsetzungsforum koordiniert ein Netz von Behörden der Mitgliedstaaten, die ebenfalls für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind.
Mehr Informationen unter: https://echa.europa.eu/de/understanding-pops
Proposition 65 Konformitätserklärung
Lieferantenerklärung zum California’s Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act von 1986
Proposition 65 (Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act of 1986) ist ein kalifornisches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, Kalifornier über Chemikalien zu informieren, die Krebs, Geburtsfehler oder andere Fortpflanzungsschäden verursachen können. Das Gesetz schreibt vor, dass keine Person, die geschäftlich tätig ist, wissentlich und absichtlich eine Person einer Chemikalie aussetzen darf, von der dem Staat Kalifornien bekannt ist, dass sie Krebs, Geburtsfehler oder Reproduktionstoxizität verursacht, ohne zuvor eine klare und angemessene Warnung zu geben. Durch die Verpflichtung, diese Informationen zur Verfügung zu stellen, ermöglicht Proposition 65 den Kaliforniern, fundierte Entscheidungen über ihre Exposition gegenüber diesen Chemikalien zu treffen.
REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
REACH-Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand werden keine als gefährlich einzustufenden Materialien für die Herstellung von LAMTEC Artikel verwendet.
RoHS
Richtlinie 2015/863/EU bekannt auch als RoHS 3 ist eine Erweiterung der ursprünglichen RoHS-Richtlinie 2011/65/EU. Sie umfasst zusätzliche Beschränkungen für bestimmte gefährliche Substanzen in elektronischen und elektrischen Geräten.
Unsere Produkte wurden gemäß den Vorgaben der RoHS Richtlinie und ihren Erweiterungen überprüft und erfüllen die festgelegten Beschränkungen für folgenden Substanzen:
- Blei (Pb)
- Quecksilber (Hg)
- Cadmium (Cd)
- Sechswertiges Chrom (Cr(VI))
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
- Bis(2-Ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Benzylbutylphthalat (BBP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)
Unser Unternehmen führt regelmäßige interne Überprüfungen durch, um die Einhaltung der RoHS Richtlinie sicherzustellen. Wir arbeiten eng mit unseren Lieferanten zusammen, um zu gewährleisten, dass auch die von ihnen gelieferten Komponenten und Materialien den RoHS Anforderungen entsprechen.
TSCA
Gemäß dem Frank R. Lautenberg Chemical Safety for the 21st Century Act, sind wir dazu verpflichtet, Maßnahmen für persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Chemikalien zu ergreifen, um die Verwendung oder Freisetzung dieser Stoffe in verschiedenen Industrien einzuschränken, damit mögliche Auswirkungen sowie Risiken
auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit minimiert werden.
Folgende PBT-Chemikalien sind betroffen:
- Decabromdiphenylether (DecaBDE), CAS 1163-19-5
- Phenol, isopropyliert, Phosphat 3:1 (PIP 3:1), CAS 68937-41-7
- 2,4,6-Tris(1,1-dimethylethyl)phenol (2,4,6-TTBP), CAS 732-26-3
- Hexachlorbutadien (HCBD), CAS 87-68-3
- Pentachlorbenzolthiol (PCTP), CAS 133-49-3
PFAS-Berichterstattung nach TSCA
Der United States Toxic Substances Control Act (TSCA) ist eine Bundesverordnung, die es der Environmental Protection Agency (EPA) ermöglicht, Chemikalien im US-Handel umfassend zu verwalten. Dazu gehört auch die Meldepflicht gemäß TSCA Abschnitt 8(a)(7), die für Perfluoralkyl- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) gilt. TSCA schreibt die Meldung bestimmter Informationen von US-Herstellern aller PFAS-Chemikalien vor, einschließlich PFAS, die als Nebenprodukte bei der Herstellung entstehen. Auch PFAS, die in die Vereinigten Staaten importiert werden, müssen gemeldet werden, unabhängig davon, ob sie als solche oder als Bestandteil eines Artikels eingeführt werden.
Wir übermitteln Ihnen hiermit Informationen im Zusammenhang mit der U.S. Environmental Protection Agency (EPA) und dem Toxic Substances Control Act (TSCA) Section 8(a)(7); diese Mitteilung gilt für nachfolgend aufgelistete Produkte von LAMTEC GmbH & Co KG
EU-Batterierichtlinie Verordnung (EU) 2023/1542
Die neue Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, ist die erste Lieferkettenregulierung, die die gesamten Lieferkette und den vollständigen Lebenszyklus einer Batterie – von der Mine bis zum Recycling betrachtet. Die EU-Batterieverordnung zielt darauf ab, den EU-Binnenmarkt zu stärken, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern und die ökologischen und sozialen Risiken in allen Phasen des Lebenszyklus von Batterien zu verringern.
Die EU-Batt-VO gilt für große Wirtschaftsakteure, die Batterien innerhalb des europäischen Binnenmarktes in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Große Wirtschaftsakteure sind solche, die im vorletzten Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. EUR erzielt haben. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen nicht unverhältnismäßig belastet werden und sind daher von der EU-Batt-VO ausgenommen.
Dies trifft auch auf LAMTEC GmbH & Co. KG zu.
WEEE-Richtlinie
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU regelt den Vertrieb sowie die Rücknahme und die sachgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten innerhalb des europäischen Währungsraums. Sie trat am 13. August 2012 in Kraft und stellt eine Novellierung der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG dar. Die WEEE Abkürzung steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“. Die WEEE-Richtlinie wird durch die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland geschieht dies durch das Elektrogesetz (ElektroG). WEEE-Richtlinien und Elektrogesetz arbeiten so Hand in Hand.
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